Sie können direkt, ohne Überweisung und ohne Zusatzversicherung, zu uns kommen.
Chiropraktik gehört zu den Pflichtleistungen der Grundversicherung.
Auch die Unfallversicherungen sowie die Militär- und Invalidenversicherung decken die Leistungen der Chiropraktik.
Wenn Sie in einem Hausarzt- oder HMO-Modell versichert sind, müssen Sie sich zuerst an die vertraglich festgesetzte Person/Zentrum wenden. Dort wird dann entschieden, ob Sie zu einem/r Chiropraktor*in gehen dürfen.
© Jon Buchli · 30.04.2022 · Impressum
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